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Landesförderprogramm "Implementierung betrieblicher Innovationen" - Zuschüsse bei Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen bzw. Innovationen im Produktionsprozess

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur Schaffung bzw. Erhaltung ihrer Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentlichen Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen bzw. Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden.

Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden. Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe. Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 50.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR). Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. EUR.

Weitere Informationen:

Nähere Informationen erhalten Sie bei der WFG Vulkaneifel:

Stand der Informationen: 12.01.2024